AGBs
Geschäftsbedingungen für Leistungen des AALERNHÜS (AALERNHÜS Hotel OHG)
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen wie z.B. Logisleistungen, Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen von Auftraggebern (Einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/Besteller/Gast usw.) werden auch dann, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.
1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das AALERNHÜS für beide Seiten bindend oder falls dieses aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist durch die Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen, Vitrinen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie Nutzung von Hotelzimmern zu anderen Zwecken als der vorübergehenden Beherbergung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AALERNHÜS. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Zimmer erfolgt am Anreisetag durch das AALERNHÜS. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per Textform eine spätere Anreise vereinbart wurde, hat das AALERNHÜS das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vermieten. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das AALERNHÜS die Ein- nahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem AALERNHÜS spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das AALERNHÜS über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den halben Zimmerpreis (Listenpreis) in Rechnung stellen, nach 18.00 Uhr den ganzen Zimmerpreis. Der Gast hat das Recht, dem AALERNHÜS nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
3. Preise
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist diese im Preis eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbringung mehr als 6 Monate, so behält sich das AALERNHÜS vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des AALERNHÜS auf Grund eines Vertrages sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das AALERNHÜS vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfristen kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das AALERNHÜS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 20,00 Euro verlangt werden.
5. Rücktritt und Stornierung
Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger vom AALERNHÜS nicht zu vertretender Verhinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des AALERNHÜS, behält sich AALERNHÜS das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung gemäß der in 5a) und 5b) aufgeführten Bedingungen verpflichtet. Der Grund der Verhinderung ist dabei unerheblich. Es gelten folgende Stornierungsfristen:
5a) Sämtliche Rücktritte und Stornierungen müssen in Schriftform vorliegen.
5b) Ein Rücktritt ist bis zum 14. Tag vor der Ankunft kostenfrei möglich. Ab 13 Tage vor Anreise berechnen wir 90% des Zimmerpreises oder Pauschalarrangements.
5c) Rücktritte von Gruppen (ab 10 Personen) werden bis 90 Tage vor dem gebuchten Ankunftstag kostenfrei angenommen.
5d) Der Rücktritt von Gruppen wird ab dem 89. Tag vor dem Anreisetermin mit 70% des Zimmerpreises berechnet. Bei Rücktritt zwischen dem 28. und 15. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir Ihnen 80% des Zimmerpreises. Ab dem 14. Tag vor Anreise berechnen wir den vollen Zimmer- und Verpflegungspreis ohne jegliche Abzüge.
5e) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das AALERNHÜS die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Sollte das Zimmer anderweitig vermietet werden, behält sich das AALERNHÜS das Recht vor, dem Gast 25,00 Euro Abwicklungsentgelt über den Zimmerpreis hinaus in Rechnung zu stellen. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfehlend hingewiesen.
6. Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung seiner Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnis sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AALERNHÜS. Das AALERNHÜS hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des AALERNHÜS beeinträchtigt werden, oder das AALERNHÜS berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann keine Schadensansprüche zu.
Soweit das AALERNHÜS für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das AALERNHÜS im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das AALERNHÜS von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Veranstalter darf Speisen und Ge- tränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AALERNHÜS mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.
Folgende Stornierungsfristen gelten für Veranstaltungen:
· bis 12 Wochen durch schriftliche Erklärung kostenfrei. Danach ist das AALERNHÜS berechtigt die vereinbarte Raummiete zu berechnen, sofern die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermietet werden.
· bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kann das AALERNHÜS zusätzlich zur vereinbarten Raummiete 20% des entgangenen Speisenumsatzes berechnen. Sofern keine Speisenauswahl festgelegt wurde, gilt das preiswerteste 3-Gang-Menü als Grundlage.
Bei späterem Rücktritt ist das AALERNHÜS berechtigt zuzüglich der Raummiete 40% des entgangenen Speisenumsatzes zu berechnen.
Der Speisenumsatz wird festgelegt nach Mindestmenüpreis x Anzahl der Personen.
Änderung der Teilnehmerzahl:
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 15% muss der Bankettabteilung spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Sie bedarf der Zustimmung des AALERNHÜS.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 40% ist das Hotel berechtigt die Preise neu zu kalkulieren und die reservierten Räumlichkeiten zu tauschen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist.
Es gilt auch hier: Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der eines höheren dem AALERNHÜS vorbehalten. Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten.
Der Veranstalter hat für den Verlust oder Beschädigung, die durch Ihn selbst, seine Mitarbeiter oder Gäste verursacht werden einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das AALERNHÜS kann den Nach- weis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des AALERNHÜS zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte usw.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Gebühren (GEMA usw.) direkt zu bezahlen. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das AALERNHÜS geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter AALERNHÜS gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
7. Haftung
Das AALERNHÜS bemüht sich um pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die rechtzeitige und richtige Übermittlung von Nachrichten und Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf eines Jahres nach Auffindung gehen die Gegenstände in das Eigentum des Finders über. Aus dem oben genannten Punkten ergibt sich keine Haftung des AALERNHÜS.
Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zu Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Eine Überwachungspflicht des AALERNHÜS besteht nicht. Das AALERNHÜS haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Stellplatzes bereits bestehenden Mängel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 15.000,00 Euro pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden.
Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels auf eigene Gefahr.
Mitgebrachte Gegenstände (technische Geräte oder auch persönliche Gegenstände) des Veranstalters befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungs- räumen. Die Haftung des AALERNHÜS und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Verbraucherschlichtungsverfahren
Das AALERNHÜS ist gemäß § 36 VSBG verpflichtet, Sie davon in Kenntnis zu set- zen, dass die Möglichkeit der Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz besteht. Das AALERNHÜS ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teilzunehmen. Für bereits begonnene rechtliche Streitigkeiten gilt gemäß § 37 VSBG folgendes: Die für das AALERNHÜS zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl, Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de. Das AALERNHÜS beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle.
9. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende andere Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabrede besteht nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, AG Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Februar 2017
AALERNHÜS hotel & spa · Friedrich-Hebbel-Straße 2 · 25826 St. Peter-Ording